Immer wieder erhalten wir Anfragen zu „steckerfertigen Photovoltaikanlagen“ für den Balkon. Wir erklären Ihnen, welche Auflagen Sie bei der Installation einer solchen „Mini-Photovoltaikanlage” erfüllen müssen – und warum eine solche Bastellösung genau deshalb aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll ist.
Auf den ersten Blick klingt es verlockend: Man schafft sich eine kleine Photovoltaikanlage für den Balkon oder die Terrasse an, die man einfach nur in die Steckdose stecken muss – und schon kann man den damit erzeugten Strom direkt im Haushalt verbrauchen. Auf diese Weise reduziert man nicht nur die eigenen Stromkosten, sondern leistet darüber hinaus auch noch einen Beitrag zur Energiewende.
Soweit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache dann schon etwas anders aus.
Eine steckerfertige Photovoltaikanlage – was ist das überhaupt?
Das Marketing kennt für sogenannte „steckerfertige Photovoltaikanlagen“ viele Begriffe – unter anderem „Mini-Photovoltaikanlage“, „Balkon-Photovoltaikanlage“ oder gar „Balkon-Kraftwerk“. Im Endeffekt handelt es sich dabei ganz einfach um eine Stromerzeugungsanlage, die aus einigen wenigen Solarmodulen und einem Wechselrichter besteht, und direkt an eine Steckdose im Haus oder der Wohnung eingesteckt werden kann.
Die Preise für diese provisorischen PV-Lösungen reichen von mehreren Hundert bis hin zu mehreren Tausend Euro.
Welche Regeln und Auflagen gelten für steckerfertige Photovoltaikanlagen?
Was von den Anbietern solcher „Balkon-Kraftwerke“ allerdings oft nur am Rande oder überhaupt nicht erwähnt wird, sind die Regeln und Auflagen, die mit dem Betrieb dieser Anlagen in Deutschland einhergehen:
- Plug-In-Photovoltaikanlagen müssen über eine besondere, berührungs- und verwechslungssichere Steckvorrichtung („Energiesteckdose“) verfügen. Sie dürfen auf keinen Fall an Schuko-Steckdosen betrieben werden.
- da auch für die Installation/Inbetriebnahme einer steckerfertigen Photovoltaikanlage die Vorschriften gemäß VDE-AR-N 4105 gelten, müssen die notwendigen Elektroarbeiten von einem eingetragenen Elektriker ausgeführt werden.
- ebenso muss das „Balkon-Kraftwerk“ gemäß Niederspannungsanschlussverordnung denselben Anmeldeprozess bei der Bundesnetzagentur durchlaufen, wie jede andere Photovoltaikanlage auch.
- zudem ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich.
- in vielen Haushalten ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden. Dieser muss gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden.
Steckerfertige Photovoltaikanlagen: Hohe Kosten, wenig Nutzen
Was bedeutet das Ganze nun in Zahlen?
Eine steckerfertige Photovoltaikanlage bestehend aus zwei Modulen mit insgesamt 560 WP Leistung kostet derzeit rund 700 Euro. Da die Module meist nicht auf dem Dach, sondern am Balkon oder auf der Terrasse montiert werden, ist je nach Ausrichtung mit einem durchschnittlichen Ertrag von rund 500 kWh pro Jahr zu rechnen. Geht man von einem Strompreis von 28 Cent pro kWh aus, ergibt sich daraus eine Ersparnis von maximal 140 Euro pro Jahr.
Diese Ersparnis wird man allerdings nur in den seltensten Fällen erreichen, da dies voraussetzt, dass man den erzeugten Strom zu 100 Prozent selbst verbraucht. Das geht aber nur, wenn die Verbraucher im Haushalt aktiv sind, wenn die Sonne scheint – also tagsüber. Ansonsten fällt die Ersparnis deutlich geringer aus. Theoretisch besteht zwar auch bei einer Mini-Photovoltaikanlage die Möglichkeit, die EEG-Einspeisevergütung in Anspruch zu nehmen, allerdings sind damit weitere bürokratische Hürden verbunden.
Geht man (optimistisch gerechnet) davon aus, dass die Eigenverbrauchsquote bei 70 Prozent liegt, bleibt eine jährliche Ersparnis von rund 100 Euro. Demgegenüber stehen allerdings nicht nur die Kosten in Höhe 700 Euro für die Anschaffung der steckerfertigen Photovoltaikanlage, sondern auch weitere 800 bis 1.000 Euro für die Installation und Anmeldung durch einen Fachbetrieb sowie den Zähleraustausch durch die Stadtwerke.
Fazit zum “Balkon-Kraftwerk”
Einer Stromersparnis von 8 Euro im Monat stehen bei der steckerfertigen Photovoltaikanlage aus unserem Beispiel rund 1.700 Euro Anschaffungskosten gegenüber – und diese Rechnung geht auch nur dann auf, wenn der Strom tagsüber tatsächlich verbraucht wird.
Außerdem gilt es zu bedenken, dass viele der im Internet angebotenen Komplettpakete ausschließlich aus günstigen Komponenten von No-Name-Herstellern bestehen, die unter Umständen nur wenige Jahre halten. Aus diesem Grund erweist sich die Investition in ein solches “Balkon-Kraftwerk” in vielen Fällen aus ökonomischer Sicht als wenig sinnvoll.
Anmerkung: Als zertifizierter Fachbetrieb können wir Ihnen nur Informationen zu Vorschriften an die Hand geben, die allgemein anerkannt sind, so dass für Sie als Verbraucher keine Probleme entstehen (etwa mit Ihrem Netzbetreiber oder Ihrer Versicherung). Dennoch möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bezüglich steckfertiger Photovoltaikanlagen auch andere Ansichten vertreten werden, etwa von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Für Sie als Verbraucher ist es in diesem Zusammenhang jedoch wichtig zu wissen, dass der DSG hier explizit voraussetzt, dass Sie Ihre Elektroinstallation genau kennen und wissen, ob diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Nur dann kann bei kleineren Anlagen (maximal 2,6 Ampere, rund 600 Watt) auf die Installation und Prüfung durch einen Elektriker verzichtet werden. Zudem folgen die meisten Netzbetreiber dieser Ansicht nicht und Sie müssen sich dementsprechend auf Diskussionen und Probleme einstellen.