Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine wichtige Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG), die für alle relevant ist, die einen Batteriespeicher oder eine Wallbox zuhause installieren möchten. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Pflicht zur Steuerbarkeit

Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, wie z. B. Ladestationen für Elektroautos, steuerbar sein. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, die Leistung dieser Geräte bei Bedarf zu regulieren, um das Stromnetz zu entlasten.

Keine Ablehnung durch Netzbetreiber

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass Netzbetreiber den Anschluss Ihrer neuen Wallbox nicht mehr ablehnen dürfen, selbst wenn es lokale Netzengpässe gibt. Stattdessen kann der Netzbetreiber die Leistung temporär reduzieren, wenn es notwendig ist. Dies sorgt dafür, dass Sie Ihre neuen Geräte ohne Verzögerung nutzen können.

Pauschale Erstattung

Für die verpflichtende Teilnahme an dieser Regelung erhalten Sie eine pauschale Erstattung von ca. 140,- € pro Jahr. Diese Erstattung dient als Anreiz für die Bereitstellung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und trägt zur Kostenentlastung bei.

Welche Geräte sind betroffen?

Folgende Geräte fallen unter die Neuregelung:

  • Wallboxen für Elektroautos
  • Wärmepumpenheizungen
  • Stromspeicher (Batteriespeicher)
  • Klimaanlagen

Warum ist die Steuerung notwendig?

Mit der zunehmenden Elektrifizierung von Verkehr und Wärme steigt der Strombedarf, insbesondere zu Spitzenzeiten. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen helfen dabei, die Last im Stromnetz zu verteilen und Engpässe zu vermeiden. Dies ist entscheidend, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Wie funktioniert die Steuerung?

Wenn es zu einer Überlastung des Netzes kommt, kann der Netzbetreiber die Leistung Ihrer Wallbox kurzfristig drosseln. Dabei wird jedoch immer eine Mindestleistung von 4,2 kW gewährleistet, sodass Sie Ihre Geräte weiterhin nutzen können. Es wird keine vollständige Abschaltung geben, sondern nur eine temporäre Reduzierung der Leistung.

Vorteile für Sie

  • Schnelle Installation: Ihre neue Wallbox oder Wärmepumpe kann nicht mehr aufgrund von Netzengpässen abgelehnt werden.
  • Kostenerstattung: Sie erhalten eine jährliche Erstattung, was die Kosten für den Betrieb Ihrer Geräte reduziert.
  • Beitrag zur Netzstabilität: Durch die Steuerung tragen Sie zur Stabilisierung des Stromnetzes bei und unterstützen die Energiewende.

Fazit

Die Neuregelung des § 14a EnWG bringt viele Vorteile für private Haushalte mit sich. Sie können Ihre neuen Verbrauchseinrichtungen ohne Verzögerung nutzen und profitieren von einer jährlichen Erstattung. Gleichzeitig tragen Sie zur Stabilität des Stromnetzes bei und unterstützen die Integration erneuerbarer Energien.

Übrigens: Sämtliche von TECHMASTER installierten Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Wallboxen verfügen bereits seit Januar 2024 über die notwendigen Voraussetzungen, um mit wenig Aufwand, die zukünftigen technischen Anforderungen der Netzbetreiber/Messstellenbetreiber umsetzen zu können.