Um die Elektromobilität in Baden-Württemberg zu fördern, unterstützt die L-Bank Gewerbetreibende bei der Installation von Ladestationen im öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum mit bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Die Mobilitätswende ist in vollem Gange. Noch nie waren Elektroautos so günstig wie im Jahr 2020 – der Umweltbonus des Bundes in Höhe von bis zu 6.000 Euro macht’s möglich. Attraktive Förderungen gibt es aber nicht nur beim Kauf eines Elektroautos, sondern auch bei der Installation einer Ladesäule.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang ein aktuelles Förderprogramm der Baden-Württembergischen L-Bank, das unter der Bezeichnung “Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)” aufgelegt wurde.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Zuschuss pro Ladepunkt beträgt bis zu 2.500 €.
- Gefördert werden Ladestationen inkl. Netzanschluss im öffentlichen (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen) oder nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) in Baden-Württemberg.
- Die Versorgung der Ladesäulen muss aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom erfolgen.
- Der Betrieb der Ladesäule muss mindestens drei Jahre ab Fertigstellung gewährleistet werden.
- maximal 500 Ladepunkte können gefördert werden.
- Antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Details sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Photovoltaikanlage und Ladestation – das perfekte Duo
Die L-Bank macht die Versorgung der Ladestation mit Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zur Grundbedingung für die Förderung. Bereits im Oktober 2019 haben wir unter dem Titel “Elektromobilität im Zollernalbkreis: Eine Wallbox für Ihr Elektroauto” einen ausführlichen Artikel veröffentlicht, in dem Sie alle Informationen zur Kombination von Photovoltaikanlage und Ladestation finden.
Die Vorteile im Überblick:
- Sie erzeugen Ihren eigenen, grünen Strom und machen sich damit unabhängig von den ständig steigenden Preisen am Strommarkt.
- Sie investieren in die Zukunft, unterstützen die Energiewende – und reduzieren nebenbei auch noch die Stromkosten in Ihrer Betriebsstätte.
- Mit Ihrer Wallbox laden Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem Solarstrom – dadurch reduzieren Sie die Energiekosten für Ihre Elektroauto und erhöhen gleichzeitig die Rentabilität Ihrer Photovoltaikanlage.
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