Den Strom mit der eigenen Photovoltaikanlage im Sommer produzieren und auch im Winter nutzen – so werben derzeit viele Strom-Cloud-Anbieter. Das klingt gut, bringt allerdings einige Nachteile mit sich.
Der Begriff „Cloud“ erfreut sich derzeit in vielen Bereichen großer Beliebtheit – vor allem in den Marketingabteilungen großer Unternehmen. Den meisten Verbrauchern ist das Cloud-Konzept durch Speicherdienste wie Dropbox, Google Drive oder Apples iCloud bekannt: Man speichert Bilder und Videos nicht mehr auf dem PC, sondern auf einem Server in der Cloud. Dadurch hat die lokale Festplatte mehr freien Speicher und man kann weltweit auf die Daten zugreifen – egal, ob mit dem PC, Laptop oder Smartphone.
Die Strom-Cloud soll ganzjährig für 100-prozentige Autarkie sorgen
Demselben Prinzip folgt die Strom-Cloud. Wer eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher hat, produziert im Sommer mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und mit derzeit rund 12 Cent pro kWh vergütet. Im Winter jedoch reicht der auf dem Dach produzierte Strom selten aus, um alle Verbraucher im Haushalt zu versorgen. Dann muss Strom teuer aus dem Netz eingekauft werden, was je nach Tarif mit 26 bis 30 Cent pro kWh zu Buche schlägt.
Dieses Problem soll die sogenannte Strom-Cloud lösen, die inzwischen von immer mehr Energieversorgern und Speicherherstellern angeboten wird: In diesem Szenario wird der überschüssige Strom im Sommer nicht mehr ins Netz eingespeist, sondern fließt in die „Cloud“, also in die Speicher des jeweiligen Anbieters. Dort wird der Strom gespeichert und kann im Winter bei Bedarf abgerufen werden. Abgerechnet wird in den meisten Fällen nach einer recht einfachen Regel: Hat man am Ende vom Jahr mehr verbraucht, als in die Cloud eingespeist wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Verbraucht man weniger, wird die Differenz ausbezahlt.
Was an dieser Stelle freilich noch erwähnt werden muss: Die oben beschriebenen Abläufe dienen nur der theoretischen Veranschaulichung in den Werbebroschüren der Energieversorger. In der Praxis fließt der von Ihrer Photovoltaikanlage produzierte Strom natürlich nicht direkt in den physischen Speicher des Herstellers, sondern ins öffentliche Stromnetz. Der Anbieter kann allerdings über das Anlagen-Monitoring sehen, wie viel Strom Sie eingespeist haben und schreibt ihnen diesen Betrag in der „Cloud“ für den Winter gut.
Die Nachteile der Strom-Cloud
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Energieversorger mit der Strom-Cloud die ideale Lösung für 100-prozentige Autarkie gefunden hätten. Tatsächlich ist das Cloud-Modell allerdings mit einigen Nachteilen verbunden, über die man sich als Verbraucher im Klaren sein sollte.
Zunächst tritt man als Strom-Cloud-Nutzer die Einspeisevergütung an den jeweiligen Anbieter ab. Zudem wird für die Cloud eine monatliche Grundgebühr fällig (zwischen 15 und 35 Euro). Für diese gibt es oft keine Preisgarantie. Richtig teuer wird es, wenn man am Ende vom Jahr doch noch Strom zukaufen muss. Dann liegt der Preis pro Kilowattstunde bei den Cloud-Anbietern meist deutlich über dem eines klassischen Stromanbieters.
Nicht zu vernachlässigen ist auch der steuerliche Aspekt: Wer sich eine Photovoltaikanlage kauft und den überschüssigen Strom einspeist, der hat im steuerlichen Sinne eine Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet, dass die Einnahmen im Lauf der steuerlichen Betrachtungszeit von üblicherweise 20 Jahren mindestens so hoch sind wie die Ausgaben (einschließlich Abschreibungen). Dadurch ist der Betreiber der Photovoltaikanlage vorsteuerabzugsberechtigt und bekommt die im Kaufpreis der Anlage enthaltene Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent vom Finanzamt erstattet. Je nach Anlage können das mehrere Tausend Euro sein. Bei Strom-Cloud-Tarifen, die einzig der Deckung des Eigenbedarfs dienen, kann es passieren, dass das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkennt und die Vorsteuer im schlimmsten Fall zurückbezahlt werden muss. In jedem Fall ist es ratsam, vorab mit dem Steuerberater respektive dem Finanzamt Rücksprache zu halten.
Nur eine eigene Photovoltaikanlage macht Sie unabhängig
Im Endeffekt handelt es sich bei der Strom-Cloud somit um nichts anderes, als einen Stromtarif, in den eine Photovoltaikanlage und ein Stromspeicher integriert sind. Als Kunde haben Sie so gut wie keinen Einfluss auf die in Ihrer Anlage verbauten Komponenten – und auch die Probleme, die entstehen, wenn Sie dauerhaft mehr oder weniger Strom produzieren als vereinbart, sollten nicht außer Acht gelassen werden. Aus all diesen Gründen ist eine eigene Photovoltaikanlage ohne Cloud-Vertrag für die meisten Verbraucher die wirtschaftlich weitaus lukrativere Alternative.